Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand 2010
1. ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH
Es gelten grundsätzlich österr. Gesetze - ABGB, UGB und KSCHG - beim Verkauf an unsere Kunden, diese vorliegenden AGBs sind nur eine Ergänzung um möglichst konfliktfrei liefern und zusammenzuarbeiten und gelten immer bei allen mit uns abgeschlossenen Geschäften, sofern wir nicht anderen Bedingungen explizit zustimmen.
2. ANGEBOTE - PREISE - BESTELLUNGEN
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich für jede Leistung/Lieferung denn wir sind auch von anderen Partnern, z.B. Speditionen oder Vorlieferanten abhängig. Es gilt zuletzt das schriftliche Vereinbarte und unsere Auftrags-bestätigungen sind bindend. Die Beschreibung der Ware erfolgt mit marktkonformen - normgerechten Bezeichnungen, Maßen und Toleranzen, besser ist es ein Muster oder eine Fläche zu begutachten.
Unsere Preise sind freibleibend ohne Mehrwertsteuer, ex Lager Wien zur Selbstabholung mit geeigneten Transportfahrzeugen. Wir verrechnen Transportkosten zu gewünschten Entladestellen in Österreich gemäß den an uns verrechneten Speditionskosten.
3. LIEFERUNGEN - ERFÜLLUNG
Lieferzeiten sind freibleibend und können abhängig sein von LKW - Disponibilität am Ladeort, Verkehrssituation, Streiks, Behörden, etc.., Bei nicht durch uns herbeigeführten Verzögerungen entstehen keine Ansprüche jeglicher Art an uns.
Ein Rücktritt ist erst möglich, wenn wir nach 20 Arbeitstagen noch immer nicht geliefert haben.
Sobald die Ware zur Verfügung für eine Anlieferung beim Kunden ist, besteht eine Abnahme- und Zahlungspflicht gemäß dem Vereinbarten und es besteht der Gefahrenübergang an den Käufer, sowie Übernahme eventueller Lagerkosten.
Mehr- oder Minderlieferungen im Ausmaß von bis zu 5 % gelten als genehmigt, soweit nicht vermeidbar.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - EIGENTUMSVORBEHALT
Unsere Fakturen sind maximal 30 Tage nach Ausstellungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig, außer es gibt ein Skonto.
Falls nach unserer Beurteilung notwendig verlangen wir eine Anzahlung oder eine Sicherheit.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen ist diese auf unser Verlangen unverarbeitet herauszugeben. Längere unbezahlte, 2 x gemahnte Rechnungen werden - nur wenn wirklich notwendig - dem KSV und/oder einem Anwalt übergeben
5. MÄNGEL - GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die komplette Lieferung ist bei der Annahme sofort zu überprüfen; Mängel in Quantität oder Qualität müssen uns bitte unverzüglich schriftlich - am besten mit Digital-Fotos dokumentiert - mitgeteilt werden. Wir können die Lieferung nachbessern oder gegen mangelfreie Ware binnen 14 Tagen austauschen oder eine Preisminderung vereinbaren.
Weiteres gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungsfristen und Produkthaftung.
Wir haften nicht für eine entsprechende natürliche Abnützung oder Schäden, die infolge unsachgemäßer Benützung, Behandlung Verlegung, Montage oder Verarbeitung entstehen und übernehmen dafür keine Gewährleistung.
Wir haften für Schäden nur, sofern uns vom Käufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Aufwand für zusätzliche Arbeiten, Ersatz von Vermögensschäden, und Ersatz von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen uns sind ausgeschlossen.
6. SONSTIGES - MUSTER
Ansprüche aus diesem Vertrag können nicht an Dritte abgetreten werden oder verpfändet werden. Mündlich gegebene Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Einzelne Holz- oder Stein- Handmuster sind rein orientativ und als Natur-Produkte nicht bindend für eine Lieferungsqualität, Erscheinung oder eine gewünschte Optik. Auch unsere Abbildungen im Internet sind kein rechtliches Kriterium. Wir nehmen einwandfreie Ware zurück, falls möglich und verwerten diese nur auf Risiko des ursprünglichen Käufers
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6. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist und Gerichtsstand ist Wien, als Sitz des Unternehmens. Nur für Geschäfte mit Unternehmen als Käufer gilt bei auftretenden Konflikten das Börsenschiedsgericht der Wiener Waren- Börse als vereinbart, dessen Entscheidung rasch, endgültig und bindend ist.



























